KANTONSRAT MARKUS BAUMANN

Für alle, statt für wenige - auch im Kantonsrat!


HÄRTEFALL-HILFE SOLOTHURN: EIN VERSAGEN AUF DER GANZEN LINIE

03.03.2021

Dicke Luft herrschte am vergangenen Mittwochmorgen im Kantonsratssaal. Grund dafür war das unprofessionelle Vorgehen des Volkswirtschaftsdepartements bei der Umsetzung der Härtefall-massnahmen für Unternehmen, die wegen der Corona-Massnahmen in finanzielle Schwierigkeiten gerieten.

Satt die vom Kantonsrat gesprochenen Gelder rasch und unbürokratisch auszuzahlen, errichtete die Fachstelle Standortförderung ein Bürokratiemonster, das seinesgleichen sucht. Die Gesuchsteller erhielten über Wochen keine Eingangsbestätigung, wurden dann aber mit ständig neuen Vorgaben schikaniert. Viele mussten gar neue Gesuche einreichen, weil das Volkswirtschaftsdepartement die Spielregeln nachträglich änderte. So wurden die Firmen aufgefordert, die neuen Unterlagen innert 10 Tagen einzureichen, ansonsten ihr Anspruch abgelehnt werde. Dies veranlasste den Präsidenten des Gewerkschaftsbundes des Kanton Solothurn und Kantonsrat Markus Baumann, Ende Februar zu reagieren und die Machenschaften gegenüber den Unternehmen zu kritisieren. Bereits anlässlich der Dezember-Session 2020 hatte Baumann gefordert, dass für die Abwicklung der Härtefallmassnahmen externe Unterstützung von Fachleuten beigezogen werden soll. Von dem wollte Regierungsrätin Brigit Wyss aber nichts wissen.  

In der Kantonsratsdebatte erhielt er dann auch Schützenhilfe aus allen Fraktionen. Einzig die Grünen waren der Meinung, dass alles gut laufe. Markus Baumann stellte fest: "Das ist ein Versagen auf der ganzen Linie" es sei für Ihn nicht nachvollziehbar, wie man ein solches Fiasko anrichten könne, nachdem der Kantonsrat grünes Licht gab, die Gesuche mit externen Wirtschaftsprüfern zu bearbeiten.  

Kantonsrat Richard Aschberger (SVP) ärgerte sich: "Ich bin enttäuscht von der fatalen Fehleinschätzung des VWD. Im Januar wurde uns versprochen, dass Zahlungen innerhalb von 10 Tagen getätigt werden. Sämtliche Warnungen aus dem Parlament wurden ignoriert und die Unternehmen werden von oben herab behandelt. Er müsse sich als Kantonsrat schämen.". Auch Daniel Probst (FdP), Direktor der Solothurnischen Handelskammer kritisierte: "Das ist ein Desaster mit Ansage. Schon im Dezember und im Januar wurde das Amt darauf hingewiesen, dass externe Hilfe notwendig sei.".  Das Parlament reagierte darauf mit drei korrigierenden dringlichen Aufträgen, die in die Verordnung aufgenommen werden sollen. Zu diesen sagte Baumann: "Ich hoffe, dass diese Aufträge jetzt subito in die Verordnung aufgenommen werden und die hängigen Gesuche jetzt schnell bearbeitet werden. Notverordnungen können jederzeit angepasst werden. Der Gesamtregierungsrat steht jetzt in der Verantwortung".

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SOLOTHURNER HÄRTEFALLFONDS: VORSCHUSSZAHLUNGEN STATT EINFACHERE VERFAHREN

26.02.2021

Nachdem Kantonsrat Markus Baumann wegen der Bearbeitung der Härtefälle durch das Volkswirtschaftsdepartement Druck machte, meldete dieses, dass sie ab sofort Vorschusszahlungen von 60% an die Gesuchsteller auszahle. 

Obwohl man beim Kanton von 2'000 bis 3'000 Gesuchen ausging, wurden die effektiv eingegangenen rund 350 Gesuche wochenlang nicht bearbeitet. Damit hielt das Volkswirtschaftsdeparte-ment sein Versprechen nicht ein, dass ab Anfangs Februar 2021 die Gelder schnell und unbürokratisch fliessen sollen. Stattdessen wurden immer wieder neue Formulare entworfen und die Gesuchsteller mit ständig neuen bürokratischen Hindernissen schikaniert. 

Markus Baumann ist über die in Aussicht gestellten Vorschüsse nicht glücklich. Denn zum einen bleiben die komplizierten Verfahren bestehen und zum andern wird es zu Rückforderungen führen, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass der Anspruch auf Hilfeleistungen nicht gegeben ist. 

"Man hätte besser die Bedingungen, für Betriebe die länger als 40 Tage behördlich geschlossen wurden, vereinfacht und die Gesuche zügig bearbeitet", meint Baumann. Der Nachweis der ungedeckten Fixkosten ist dermassen komplex, dass viele Kleinbetriebe nicht in der Lage sind, diesen zu erbringen. "Es handelt sich bei genau dieser Art von Betrieben, denen jetzt schnell und unbürokratisch geholfen werden muss", so Baumann. Zudem führt die Bezugnahme auf ungedeckte Fixkosten zu Ungerechtigkeiten. "Wer innovativ war, konnte die Fixkosten mit Müh und Not decken, auch wenn zum Beispiel der Take-Away-Service nicht kostendeckend war. Demgegenüber profitieren aber Unternehmen, die etwa hohe Leasingkosten begleichen müssen. Das darf doch nicht sein!", so Baumann.    

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24.02.2021

SOLOTHURNER UMSETZUNG DER HÄRTEFALLREGELUNG FÜHRT ZU KONKURSEN UND ARBEITSLOSIGKEIT

Rasche und unbürokratische Hilfe für die von den COVID-19-Massnahmen betroffenen Gewerbebetriebe und KMU ist gefragt. Bürokratische Exzesse und lange Bearbeitungsfristen durch die zuständigen Stellen im Kanton Solothurn sind die Realität. Vielen dürfte deshalb bereits in den nächsten Wochen der Schnauf ausgehen, Konkurse und ein massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit werden die Folge sein. Der Gewerkschaftsbund des Kantons Solothurn fordert deshalb Regierungsrat und Volkswirtschaftsdepartement auf, ihre Versprechen endlich einzulösen, die Verordnung des Bundes ohne Solothurner Schikanen eins zu eins umzusetzen und die Zahlungen aus dem Härtefallfonds schnell und unbürokratisch vorzunehmen.

 

«Verzweifelte Gewerbetreibende und Gastrounternehmern gelangen fast täglich an uns und beklagen sich, dass sie wochenlang nicht einmal eine Eingangsbestätigung für ihr Gesuch erhalten», weiss Kantonsrat Markus Baumann, der Präsident des Gewerkschaftsbundes Kanton Solothurn (GbS). «Es macht den Anschein, als wolle man mit einem bürokratischen Verhinderungsmarketing möglichst viele Gesuchsteller zermürben, statt ihnen rasch und unbürokratisch zu helfen», so Baumann. Die Leidtragenden sind die KMU’s und ihre Angestellten, welchen durch die behördlichen Schliessungen die Existenzgrundlage entzogen wurde. Mit den unnötigen Verzögerungen werden Konkurse provoziert und Arbeitsplätze vernichtet.

Der GbS fordert deshalb den Regierungsrat auf, umgehend die Verordnung des Bundes eins zu eins umzusetzen, keinen «Solothurn Finish» mit zusätzlichen Schikanen einzubauen und unter allen Umständen dafür zu sorgen, dass die versprochenen Unterstützungen sofort ausbezahlt werden.

Seit dem 14. Januar 2021 ist die Härtefallverordnung des Bundes beschlossene Sache. Die zuständigen Verwaltungsstellen des Kantons Solothurn tun sich aber offensichtlich schwer mit einer kundenorientierten Umsetzung. Dies obwohl der Kantonsrat in seltener Einhelligkeit genau diese Richtung vorgab.

So schuf der Bundesrat für Betriebe, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30 Juni 2021 für mindestens 40 Tage schliessen müssen, vereinfachte Anspruchsvoraussetzungen. Das passt den Vollzugsstellen unseres Kantons offenbar nicht, denn sie bauen zusätzliche Hürden ein. So koppelt man die Unterstützung an nicht gedeckte Fixkosten, welche die Unternehmen in einer höchst komplexen Tabelle ausweisen müssen. Nach Auffassung des Bundesrates soll auf diese zusätzliche Hürde aber explizit verzichtet werden.

Die Spielregeln werden zudem fast im Wochentakt geändert. Die gesuchstellenden Betriebe müssen deshalb immer neue Formulare einreichen oder weitere Dokumente nachreichen. Das führt auch zu inakzeptabel langen Bearbeitungsfristen in einem Bereich, wo Raschheit existenzsichernd ist.

 

Bereits im Vorfeld hat Markus Baumann davor gewarnt, dass die Fachstelle Standortförderung mit der Abwicklung der Gesuche überfordert sein werde. Dies wurde von der Volkswirtschaftsdirektorin vehement bestritten. Leider scheint es nun so, dass Baumann recht hatte. Mehr noch: Die Realität übertrifft die pessimistische Prognose.

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2021_02_25 GbS kritisiert Härtefall-Zahl
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10.02.2021

SPÄTE EINSICHT DER VOLKSWIRTSCHAFTSDIREKTION

Bereits in der Januar-Session 2021 warnte Kantonsrat Markus Baumann davor, dass das Volkswirtschaftsdepartement mit der vorgesehenen personellen Besetzung zur Prüfung der Gesuche schnell überfordert sein werde, wollte man die Gesuche doch mit freiwilligen Helfern, Pensionierten in Helfern aus andere Ämtern bewältigen. Baumann forderte, dass zur Prüfung der Gesuche professionelle Wirtschaftsprüfer beigezogen werden. Dagegen wehrte sich Volkswirtschaftsdirektorin, Brigit Wyss, vehement. Nur dank dem Druck anderer Parteien liess sie sich überzeugen, die Möglichkeit Dritte beizuziehen, in der Verordnung einfliessen.

Heute wissen wir, dass Baumann recht hatte. Denn die Regierung gab bekannt, dass die Prüfung der Gesuche nun von der Ernest & Young, ein global tätiges Netzwerk von unabhängigen Wirtschaftsprüfern und Steuerberater, den Kanton bei der Prüfung der eingehenden Gesuche unterstützen soll. 

Die Folge der späten Einsicht haben allerdings die Unternehmen zu tragen. Wochenlange Wartezeiten, zermürbender Formularekrieg und ständig wechselnde Bedingungen, führen bei den betroffenen Betriebe zu Frust und Verzweiflung. "Das ist eine absolute Zumutung und entspricht nicht dem, was der Bundesrat den Unternehmen versprach" schimpft Kantonsrat Baumann, der von vielen Klein- und Kleinstunternehmern kontaktiert wurde. Er werde sich weiterhin vehement dafür einsetzen, dass die versprochenen Gelder jetzt schnell ausgezahlt würden.

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2021_02_10 Artikel in der Solothurner Zeitung
2021_02.10 Härtefall doch mit externer F
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14.12.2020

KEINE EXPERIMENTE AUF KOSTEN DER SOLOTHURNER KMU

Gestützt auf die COVID-19 Härtefallverordnung des Bundes wurde anlässlich der Kantonsratssession vom Dienstag, 08. Dezember 2020 eine kantonale Verordnung als Tischvorlage zu selbem Thema aufgelegt. Bereits am darauffolgenden Mittwoch, 09. Dezember 2020, musste sich die UMBAWIKO mit dieser Verordnung auseinandersetzen. Für die Mitglieder der UMBAWIKO bestand daher kaum die Möglichkeit sich vertieft mit der Verordnung auseinanderzusetzen. Dabei handelt es sich um eine sehr komplexe Materie. Zwar erachten wir das Ansinnen des Kantons auf eine möglichst schnelle Lösung als lobenswert, weil viele Betriebe in unserem Kanton, durch die anhaltende COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Massnahmen von Bund und Kanton, grosse Probleme haben. Besonders betroffen sind dabei Reiseunternehmen, Gastrobetriebe und die Eventbranche. Bei der Umsetzung im Kanton Solothurn orten wir aber grosse Risiken. Will doch der Kanton die eingehenden Gesuche mit eigenem Personal der Standortförderung, des AGEM und bei Bedarf mit freiwilligen, pensionierten Personen bewältigen. 

 

Komplexe Prüfung des Anspruchs
Die Kriterien zur Beurteilung, welche Unternehmen Anspruch auf die vorgesehenen Härtefallleistungen hat oder nicht sind sehr komplex. So muss zum Beispiel vom Unternehmen der Nachweis der Überlebensfähigkeit erbracht werden, der glaubhaft aufzeigt, dass die Finanzierung des Unternehmens mit der Härtefallmassnahme gesichert werden kann. Dazu kommen weitere Kriterien, die eine vertiefte Prüfung des Unternehmens voraussetzen. So dürfen zum Beispiel die ausbezahlten Mittel weder zur Ausschüttung von Dividenden oder Tantiemen, zur Rückerstattung von Kapitaleinlagen oder für Darlehen an Eigentümer dienen noch an ausländische Gruppengesellschaften fliessen.Wichtig sind zudem geeignete Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. Ein wesentliches Instrument stellt dabei die geforderte Prüfung der Subventionsgesuche im Einzelfall dar. Dabei ist auf nicht durch die einzelne Unternehmung manipulierbare Informationen abzustützen. Vertiefte Kenntnisse der einzelnen Branchen dürften hierbei eine nicht unwesentliche Rolle spielen. 

 

Welche Unterstützung ist die Richtige?
Weiter stehen dem Kanton verschiedene Varianten zur Unterstützung zur Verfügung. Es können rückzahlbare Darlehen, Garantien oder Bürgschaften, aber auch A-Fonds-perdu-Beiträge ausgerichtet werden. Der Entscheid, welches Instrument in welchem Fall zur Anwendung kommt und wie es aus-gestaltet wird, beispielsweise ob für verschiedene Branchen unterschiedliche Instrumente vorgesehen werden oder ob und in welcher Höhe die Unternehmen dem Kanton Zinsen auf rückzahlbaren Darlehen zahlen müssen, liegt in der Zuständigkeit des Kantons. 

Transparenz und Gleichbehandlung für die Gesuchsteller
In Art. 12 der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Co-vid-19-Epidemie des Bundes hält fest, dass die Kantone im Subventionsverfahren für die nötige Transparenz und Gleichbehandlung zu sorgen haben. Die Kriterien, nach welchen die Gesuche geprüft werden, müssen für den Gesuchsteller also nachvollziehbar sein. Der Bund überlässt es deshalb den Kantonen, für die Prüfung der Gesuche Dritte auf eigene Rechnung beziehen.  

Der Kanton haftet für nicht korrekte Umsetzung der Bundesvorgaben
Die Kantone sind für die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen gemäss Bundesverordnung zuständig. Stellt sich nach der Prüfung der Regelung des Kantons durch das SECO heraus, dass die Mindestvoraussetzungen nicht eingehalten sind, kann der Bund die kantonalen Höchstbeträge kürzen oder geleistete Zahlungen zurückfordern. Dabei sind die allgemeinen Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1), insbesondere die Artikel 28 (Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung bei Finanzhilfen) und 31 (Rücktritt von Finanzhilfe- und Abgeltungsverträgen) anwendbar. 


Professionelle und vertiefte Prüfungen der Gesuche sind unabdingbar!
Der Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn ist klar der Meinung, dass es für diese Prüfungen auch professionelle Wirtschaftsprüfer benötigt, welche einerseits über die notwendigen Erfahrungen und andererseits über entsprechende Ressourcen zu Bewältigung der Gesuche verfügen. Beispielsweise würde es Sinn machen, wenn der Kanton primär die formellen Inhalte kontrolliert (Identifikation, Plausibilisierung der Daten, UID und NOGA, Gründungsdatum, Überschuldung, Rückstand Steuerschulden, Sozialabgaben, öffentliche Anteilseigner, etc.) und Dritte Wirtschaftsprüfer die materiellen Aspekte der Gesuche beurteilen (Umsätze 2018-2019, Schutz der Liquidität und Kapitalbasis, Umsatzrückgang 2020, mittelfristige Finanzplanung, etc.). Eine diesbezügliche Aufteilung bleibt effizient, macht aber vor allem aus dem Gesichtspunkt der Effektivität Sinn.In den Kantonen Aargau, Zürich, Luzern, St. Gallen, Schwyz, Uri und Zug werden die Gesuche ebenfalls externen Wirtschaftsprüfern zur Beurteilung übergeben. So kann sichergestellt werden, dass alle Gesuche nach einheitlichen Massstäben und innert nützlicher Frist bearbeitet werden und den Betrieben zeitnah ein Entscheid mitgeteilt werden kann. 


Letztendlich möchten wir auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat am Freitag, 11. Dezember 2020 eine Aufstockung der bereits beschlossenen 1,5 Milliarde Franken um eine weitere Milliarde, also auf 2,5 Milliarden Franken in Aussicht gestellt hat. Dies dürfte dazu führen, dass die Zahl der Gesuche entsprechend höher sein wird, als bisher angenommen. Umso grösser ist die Gefahr, dass die vom Kanton vorgeschlagene Umsetzung schnell an seine Grenzen stösst und die Unternehmen lange auf einen Entscheid warten müssen. Dies gilt es, aufgrund des sehr angespannten Situation in den Betrieben, unbedingt zu verhindern. Da es sich beim Vorliegenden Geschäft um eine sogenannte Notverordnung handelt, ist ein Verordnungsveto nicht möglich. Es galt also die Bedenken in der Detailberatung anzubringen.  

Die Volkswirtschaftsdirektorin konnte in der Debatte nicht zum einlenken bewegt werden, und  hält am eingeschlagenen Weg fest. Ihre Versprechen, die Gesuche innert Wochenfrist zu behandeln, werden wir genau im Auge behalten.

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16.12.2020

UNTERSTÜTZUNG FÜR ARBEITNEHMENDE DIE WEGEN CORONA IN ARMUT GERATEN NIMMT WICHTIGE HÜRDE

Neue Corona-Armut im Kanton Solothurn 

Immer mehr Familien geraten wegen der anhaltenden Corona-Pandemie in grosse finanzielle Schwierigkeiten. Die Lage spitzt sich dermassen zu, dass immer mehr Menschen von Hilfswerken abhängig werden, die kostenlose Lebensmittel abgeben. Kantonsrat Markus Baumann fordert deshalb in einem dringlichen Auftrag von der Solothurner Regierung, dass Leute, die wegen der Corona-Krise in Armut geraten, staatliche Unterstützung erhalten.

Warnungen von Gewerkschaftsbund und SP blieben ungehört

Bereits im März haben Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn und SP Kanton Solothurn auf die drohende Armut, ausgelöst durch die Corona-Pandemie aufmerksam gemacht und den Regierungsrat mit einer Petition aufgefordert, ein Hilfspaket für die Betroffenen bereitzustellen. Die Petition wurde von über 400 Personen unterzeichnet. Dennoch lehnte der Regierungsrat jegliche Unterstützungsmassnahmen ab. Heute weiss man, dass immer mehr Menschen in der Schweiz auf Hilfsgüter von Hilfsorganisationen angewiesen sind, weil sie sich die nötigsten Grundnahrungsmittel nicht mehr leisten können. «Durch die Krise ist mit den so genannten Working Poor eine neue Kategorie von Leuten zur Lebensmittelabgabe gekommen», sagt Cornelia Sommer, Sozialarbeiterin beim Katholischen Sozialdienst Olten. «Das sind Familien, die sich mit Einkommen um 3'500 Franken knapp über Wasser hielten und durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in Not gerieten.»

 

Ein Leben in Würde ist für viele nicht mehr möglich

Immer mehr Personen reihen sich nun mit Bezügern von Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und IV wöchentlich vor den Abgabestellen für Nahrungsmitteln auf – sofern es ihnen gelingt, einen Bezugsschein für die begehrte Dienstleistung zu ergattern, denn die Bezugskarten sind rar. Viele schaffen es also nicht, sich die für den Alltag notwendigen Lebensmittel zu beschaffen und können sich folglich nicht mehr ausgeglichen ernähren. 

Sozialhilfe ist keine Alternative

Der Regierungsrat verweist in seiner ablehnende Haltung zur ursprünglich eingereichten Petition auf das Instrument der Sozialhilfe. Die obwohl bekannt ist, dass viele Bedürftige diese nicht in Anspruch nehmen wollen, weil sie z. B. Angst haben, ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren oder ihren Kindern einen Schuldenberg zu hinterlassen. Schnelle und unkomplizierte Hilfe, so wie man sie auch den Unternehmern anbot, ist deshalb dringend nötig.

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2020_10_20 Bericht der Solothurner Zeitung zur Armuts-Situation
2020_10_20 Bericht Solothurner Zeitung.p
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Der dringliche Auftrag von Markus Baumann zum herunterladen
dringlicher Auftrag Markus Baumann COVID
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Die Medienmitteilung der SOGEKO zum herunterladen
2020_12_10 SOGEKO unterstützt Auftrag Ma
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22.11.2020

SP DERENDINGEN NOMINIERT MARKUS BAUMANN FÜR VIER WEITERE JAHRE ALS KANTONSRAT

 

 

 

Die Mitglieder der SP Derendingen haben Markus Baumann für weitere vier Jahre als Kantonsrat, zu Handen der Bezirkspartei nominiert.

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte die Parteiversammlung nicht wie gewohnt durchgeführt werden. 

Deshalb hat der Vorstand beschlossen, die Meinung ihrer Mitglieder auf schriftlichem Weg einzuholen. Das Resultat zeugt von Vertrauen. Markus Baumann wurde erneut für eine weitere Legislatur zu Handen der Bezirkspartei nominiert. Mit ihm schicken die Derendinger Sozialdemokraten Kosovare Fetahu Rrustemi, Suthakaran Ganapathipillai und Roger Spichiger ins Rennen um die Kantonsratssitze.   


14.05.2020

KANTONSRAT BEFASST SICH MIT DER CORONA-KRISE

 

 

 

 

Die Mai-Session des Kantonsrates befasse sich mit der Genehmigung der Notverordnungen, die von der Regierung während des Starts der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt wurden. Zudem wurden weitere Anträge zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise gestellt. 

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Soziale Politik

Für alle statt für wenige!

Soziale Politik heisst mit den Menschen für die Menschen. Gemeinsam für Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Solidarität.

Dafür stehe ich ein.

Markus Baumann

Alte Deitingenstr. 8

4552 Derendingen

E-Mail: markus.baumann@unia.ch

www.markusbaumann.ch