GEWERKSCHAFTER MARKUS BAUMANN


21.02.2021

DIE FRAUENRENTEN SIND VIEL ZU NIEDRIG!

Weil ihre Lebensläufe durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit, strukturelle und individuelle Lohndiskriminierung geprägt sind, sind die Pensionskassen-Renten von Frauen 50% niedriger als die der Männer. Darum: Frauenrenten müssen endlich steigen!


14.12.2020

KEINE EXPERIMENTE AUF KOSTEN DER SOLOTHURNER KMU!

Gestützt auf die COVID-19 Härtefallverordnung des Bundes wurde anlässlich der Kantonsratssession vom Dienstag, 08. Dezember 2020 eine kantonale Verordnung als Tischvorlage zu selbem Thema aufgelegt. Bereits am darauffolgenden Mittwoch, 09. Dezember 2020, musste sich die UMBAWIKO mit dieser Verordnung auseinandersetzen. Für die Mitglieder der UMBAWIKO bestand daher kaum die Möglichkeit sich vertieft mit der Verordnung auseinanderzusetzen. Dabei handelt es sich um eine sehr komplexe Materie. Zwar erachten wir das Ansinnen des Kantons auf eine möglichst schnelle Lösung als lobenswert, weil viele Betriebe in unserem Kanton, durch die anhaltende COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Massnahmen von Bund und Kanton, grosse Probleme haben. Besonders betroffen sind dabei Reiseunternehmen, Gastrobetriebe und die Eventbranche. Bei der Umsetzung im Kanton Solothurn orten wir aber grosse Risiken. Will doch der Kanton die eingehenden Gesuche mit eigenem Personal der Standortförderung, des AGEM und bei Bedarf mit freiwilligen, pensionierten Personen bewältigen. 

 

Komplexe Prüfung des Anspruchs
Die Kriterien zur Beurteilung, welche Unternehmen Anspruch auf die vorgesehenen Härtefallleistungen hat oder nicht sind sehr komplex. So muss zum Beispiel vom Unternehmen der Nachweis der Überlebensfähigkeit erbracht werden, der glaubhaft aufzeigt, dass die Finanzierung des Unternehmens mit der Härtefallmassnahme gesichert werden kann. Dazu kommen weitere Kriterien, die eine vertiefte Prüfung des Unternehmens voraussetzen. So dürfen zum Beispiel die ausbezahlten Mittel weder zur Ausschüttung von Dividenden oder Tantiemen, zur Rückerstattung von Kapitaleinlagen oder für Darlehen an Eigentümer dienen noch an ausländische Gruppengesellschaften fliessen.Wichtig sind zudem geeignete Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. Ein wesentliches Instrument stellt dabei die geforderte Prüfung der Subventionsgesuche im Einzelfall dar. Dabei ist auf nicht durch die einzelne Unternehmung manipulierbare Informationen abzustützen. Vertiefte Kenntnisse der einzelnen Branchen dürften hierbei eine nicht unwesentliche Rolle spielen. 

 

Welche Unterstützung ist die Richtige?
Weiter stehen dem Kanton verschiedene Varianten zur Unterstützung zur Verfügung. Es können rückzahlbare Darlehen, Garantien oder Bürgschaften, aber auch A-Fonds-perdu-Beiträge ausgerichtet werden. Der Entscheid, welches Instrument in welchem Fall zur Anwendung kommt und wie es aus-gestaltet wird, beispielsweise ob für verschiedene Branchen unterschiedliche Instrumente vorgesehen werden oder ob und in welcher Höhe die Unternehmen dem Kanton Zinsen auf rückzahlbaren Darlehen zahlen müssen, liegt in der Zuständigkeit des Kantons. 

Transparenz und Gleichbehandlung für die Gesuchsteller
In Art. 12 der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Co-vid-19-Epidemie des Bundes hält fest, dass die Kantone im Subventionsverfahren für die nötige Transparenz und Gleichbehandlung zu sorgen haben. Die Kriterien, nach welchen die Gesuche geprüft werden, müssen für den Gesuchsteller also nachvollziehbar sein. Der Bund überlässt es deshalb den Kantonen, für die Prüfung der Gesuche Dritte auf eigene Rechnung beziehen.  

Der Kanton haftet für nicht korrekte Umsetzung der Bundesvorgaben
Die Kantone sind für die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen gemäss Bundesverordnung zuständig. Stellt sich nach der Prüfung der Regelung des Kantons durch das SECO heraus, dass die Mindestvoraussetzungen nicht eingehalten sind, kann der Bund die kantonalen Höchstbeträge kürzen oder geleistete Zahlungen zurückfordern. Dabei sind die allgemeinen Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1), insbesondere die Artikel 28 (Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung bei Finanzhilfen) und 31 (Rücktritt von Finanzhilfe- und Abgeltungsverträgen) anwendbar. 


Professionelle und vertiefte Prüfungen der Gesuche sind unabdingbar!
Der Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn ist klar der Meinung, dass es für diese Prüfungen auch professionelle Wirtschaftsprüfer benötigt, welche einerseits über die notwendigen Erfahrungen und andererseits über entsprechende Ressourcen zu Bewältigung der Gesuche verfügen. Beispielsweise würde es Sinn machen, wenn der Kanton primär die formellen Inhalte kontrolliert (Identifikation, Plausibilisierung der Daten, UID und NOGA, Gründungsdatum, Überschuldung, Rückstand Steuerschulden, Sozialabgaben, öffentliche Anteilseigner, etc.) und Dritte Wirtschaftsprüfer die materiellen Aspekte der Gesuche beurteilen (Umsätze 2018-2019, Schutz der Liquidität und Kapitalbasis, Umsatzrückgang 2020, mittelfristige Finanzplanung, etc.). Eine diesbezügliche Aufteilung bleibt effizient, macht aber vor allem aus dem Gesichtspunkt der Effektivität Sinn.In den Kantonen Aargau, Zürich, Luzern, St. Gallen, Schwyz, Uri und Zug werden die Gesuche ebenfalls externen Wirtschaftsprüfern zur Beurteilung übergeben. So kann sichergestellt werden, dass alle Gesuche nach einheitlichen Massstäben und innert nützlicher Frist bearbeitet werden und den Betrieben zeitnah ein Entscheid mitgeteilt werden kann. 


Letztendlich möchten wir auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat am Freitag, 11. Dezember 2020 eine Aufstockung der bereits beschlossenen 1,5 Milliarde Franken um eine weitere Milliarde, also auf 2,5 Milliarden Franken in Aussicht gestellt hat. Dies dürfte dazu führen, dass die Zahl der Gesuche entsprechend höher sein wird, als bisher angenommen. Umso grösser ist die Gefahr, dass die vom Kanton vorgeschlagene Umsetzung schnell an seine Grenzen stösst und die Unternehmen lange auf einen Entscheid warten müssen. Dies gilt es, aufgrund des sehr angespannten Situation in den Betrieben, unbedingt zu verhindern. Da es sich beim Vorliegenden Geschäft um eine sogenannte Notverordnung handelt, ist ein Verordnungsveto nicht möglich. Es galt also die Bedenken in der Detailberatung anzubringen.  

Die Volkswirtschaftsdirektorin konnte in der Debatte nicht zum einlenken bewegt werden, und  hält am eingeschlagenen Weg fest. Ihre Versprechen, die Gesuche innert Wochenfrist zu behandeln, werden wir genau im Auge behalten.

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Mein Statement im Kantonsrat zum herunterladen
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10.11.2020

HIOBSBOTSCHAFT BEI DER KIMBERLY-CLARK (TELA) IN NIEDERBIPP

Kimberly-Clark in Niederbipp (vormals Tela) will die Produktion nach Italien verlagern. Damit werden 265 Arbeitsstellen gefährdet. 

Gerüchte über einen Verkauf der Kimberly-Clark in Niederbipp gibt es schon seit dem Kauf des Firma durch die Amerikaner im Jahre 1999 auf. Doch jetzt macht die Firmenleitung Ernst. Die Kimberly-Clark in Niederbipp soll verkauft werden. Gemäss Aussagen der Firmenleitung stehe man in Verhandlungen mit Interessenten, teilte das Unternehmen seinen 265 Mitarbeitenden mit. Falls diese scheitern, gedenkt der Milliardenkonzern die Hygienepapier-Produktion im Oberaargau zu schliessen. Ein herber Schlag für die Mitarbeitenden und für die Region!

Ausgerechnet im Jahr von Corona, in jenem Jahr also, in dem sich die Menschen das Toilettenpapier förmlich aus den Einkaufswagen rissen. Im Jahr der Hamsterkäufe, als Kimberly-Clark in Niederbipp während eines Monats jeden Tag rund 2,6 Millionen Rollen WC-Papier produzierte. Rund doppelt so viel wie zu normalen Zeiten. 

Man sei fortwährend bestrebt, «Herstellungsabläufe noch effizienter zu gestalten», führte das Management in einer Medienmitteilung aus. Man habe die Fertigungsbetriebe in Westeuropa einer umfassenden strategischen Überprüfung unterzogen. Deswegen soll Niederbipp verkauft werden. Dafür investiere man 38 Millionen US-Dollar in Rouen in der Normandie und Romagnano im Piemont. Die Standorte in Frankreich und Italien sollen zu Kompetenzzentren ausgebaut werden, der Schweiz kehrt Kimberly-Clark den Rücken.

An einen Verkauf glaubt Gewerkschafter Markus Baumann nicht. "Wer an einen Verkauf glaubt und ernsthaft verhandelt, kommuniziert nicht bereits die Schliessung des Werkes", so Baumann. Zudem befinde sich die Papierproduktion in der Schweiz seit Jahren in einer Krise. Er könne sich deshalb nicht vorstellen, dass jemand im grossen Stil in die hiesige Papierproduktion investiere. 

Inakzeptabel ist für Baumann auch die Haltung des Schweizerischen Papierarbeiter-Verbandes, der sich offensichtlich schon mit der Schliessung und der Tatsache abgefunden habe, dass für die Mitarbeitenden wohl kaum etwas herausgeholt werden könne. "In einer ersten Phase haben die Mitarbeitenden das Recht auf eine Konsultation, in der sie Alternativen zum vorgesehenen Kahlschlag einbringen können. Diese Möglichkeit gilt es jetzt ernsthaft und seriös auszuschöpfen", ist Baumann überzeugt. "Es gab in der Vergangenheit immer wieder Beispiele, bei denen Massenentlassungen verhindert werden konnten. Diese Chance haben die Mitarbeitenden verdient", führt Baumann weiter aus.     

Kimberly-Clark in Niederbipp (vormals Tela) will die Produktion nach Italien verlagern. Damit werden 265 Arbeitsstellen gefährdet. 

Gerüchte über einen Verkauf der Kimberly-Clark in Niederbipp gibt es schon seit dem Kauf des Firma durch die Amerikaner im Jahre 1999 auf. Doch jetzt macht die Firmenleitung Ernst. Die Kimberly-Clark in Niederbipp soll verkauft werden. Gemäss Aussagen der Firmenleitung stehe man in Verhandlungen mit Interessenten, teilte das Unternehmen seinen 265 Mitarbeitenden mit. Falls diese scheitern, gedenkt der Milliardenkonzern die Hygienepapier-Produktion im Oberaargau zu schliessen. Ein herber Schlag für die Mitarbeitenden und für die Region!

Ausgerechnet im Jahr von Corona, in jenem Jahr also, in dem sich die Menschen das Toilettenpapier förmlich aus den Einkaufswagen rissen. Im Jahr der Hamsterkäufe, als Kimberly-Clark in Niederbipp während eines Monats jeden Tag rund 2,6 Millionen Rollen WC-Papier produzierte. Rund doppelt so viel wie zu normalen Zeiten. 

Man sei fortwährend bestrebt, «Herstellungsabläufe noch effizienter zu gestalten», führte das Management in einer Medienmitteilung aus. Man habe die Fertigungsbetriebe in Westeuropa einer umfassenden strategischen Überprüfung unterzogen. Deswegen soll Niederbipp verkauft werden. Dafür investiere man 38 Millionen US-Dollar in Rouen in der Normandie und Romagnano im Piemont. Die Standorte in Frankreich und Italien sollen zu Kompetenzzentren ausgebaut werden, der Schweiz kehrt Kimberly-Clark den Rücken.

An einen Verkauf glaubt Gewerkschafter Markus Baumann nicht. "Wer an einen Verkauf glaubt und ernsthaft verhandelt, kommuniziert nicht bereits die Schliessung des Werkes", so Baumann. Zudem befinde sich die Papierproduktion in der Schweiz seit Jahren in einer Krise. Er könne sich deshalb nicht vorstellen, dass jemand im grossen Stil in die hiesige Papierproduktion investiere. 

Inakzeptabel ist für Baumann auch die Haltung des Schweizerischen Papierarbeiter-Verbandes, der sich offensichtlich schon mit der Schliessung und der Tatsache abgefunden habe, dass für die Mitarbeitenden wohl kaum etwas herausgeholt werden könne. "In einer ersten Phase haben die Mitarbeitenden das Recht auf eine Konsultation, in der sie Alternativen zum vorgesehenen Kahlschlag einbringen können. Diese Möglichkeit gilt es jetzt ernsthaft und seriös auszuschöpfen", ist Baumann überzeugt. "Es gab in der Vergangenheit immer wieder Beispiele, bei denen Massenentlassungen verhindert werden konnten. Diese Chance haben die Mitarbeitenden verdient", führt Baumann weiter aus.     


04.05.2020

Kein Dammbruch auf dem Buckel des Personals

Um die Fluht der Kundinnen und Kunden zu bewältigen, wollte der Branchenverband Coiffeur Suisse im Kanton Solothurn die Öffnunszeiten der Coiffeur-Geschäften ausdehnen und die Mitarbeitenden im 2-Schicht-Betrieb arbeiten. 

Die Anfrage kam via Kantonalsolothurnischer Gewerbeverband (kgv) an den Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn (GbS). Über diesen Weg versuchte man gegenüber den Behörden eine Sozialpartnerschaftliche Lösung zu finden, welche erfahrungsgemäss grosse Chancen hat, eine Sonderbewilligung zu erzielen. Die Öffnungszeiten für die Friseure sollte vom morgens um 05.00 Uhr bis abends um 21.00 Uhr ausgedehnt werden. Als Präsident des GbS musste ich dieses Begehren jedoch ablehnen. 

Die Bgründung ist folgende:
Bereits heute können die Geschäfte vom morgens um 05.00 Uhr bis abends um 19.30 Uhr durchgehend geöffnet haben. Hätte man den Coiffeurgeschäften eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten zugestanden, hätte man den übrigen Geschäften im Kanton (Kleidergeschäfte, Blumenläden, Baucenter etc.) dies nicht verwehren können. Der Dammbruch der Ladenöffnungszeiten wäre also vorprogrammiert gewesen. 

Weiter wollte Coiffeur Suisse, dass eine solche Ausnahmeregelung nur für Friseure gilt, die mindestens 4 Arbeitsplatze inm ihren Salons haben. Dies hätte zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Branche geführt. Weiter wäre der Schichtbetrieb für die Mitarbeitenden nicht freiwillig gewesen, sonder angeordnet. Arbeitnehmende mit Betreuungspflichten wären dadurch in Schwierigkeiten geraten. 

Als Gegenleistung offerierten die Arbeitgeber die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und der Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Sorry - aber dieser GAV ist vom Bundesrat allgeinverbindlich erklärt und muss sowieso von allen Coiffeur-Geschäften eingehalten werden! Dasselbe gilt natürlich auch für die Schutzmassnahmen des BAG. 

 

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Die Reaktion der Arbeitgeber zur Absage in der Solothurner Zeitung
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24.04.2020

Corona: Der druck der Wirtschaftsverbände ist enorm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Interview mit der Solothurner Zeitung erklärt der Präsident des Gewerkschaftsbundes Kanton Solothurn, wie er die Arbeit von Bundesrat und Solothurner Regierung, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beurteilt und wie man wieder aus dieser Krise herauskommen könnte.  

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Inderview zum Herunterladen
2020_04_24 Solothurner Zeitung Interview
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Kommentar des Chefredaktors Balz Bruder zum Interview
2020_04_24 Solothurner Zeitung Kommentar
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19.03.2020

KANTON SOLL MIT MILLIONENPAKET DIE WIRTSCHAFT UNTERSTÜTZEN

 

 

 

 

 

 

 

 

In seiner Funktion als Präsident des Gewerkschaftsbundes Kanton Solothurn fordert Markus Baumann, dass der Kanton ein weitreichendes Unterstützungsprogramm für Unternehmen und Arbeitnehmende schaffen soll. Dabei spricht er von der Erweiterung der Kurzarbeit, Unterstützung für Arbeitnehmende die in Quarantäne oder Eltern die wegen der Schulschliessungen zu Hause bleiben müssen. Dafür soll der Kanton einen Topf mit 80 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

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Die Forderungen des Gewerkschaftsbundes zum herunterladen
2020_03_18 Forderungen des GbS.pdf
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Bericht in der Solothurner Zeitung zum herunterladen
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14.09.2019


07.09.2019

Das Balmbergfest im Zeichen der Solidarität, des Friedens und des Umweltschutzes

Rund hundert Linke und Gewerkschafter*innen besammelten sich am Samstag, 7. September 2019 auf dem Balmberg zum traditionellen Balmbergfest. Es stand in diesem Jahr im Zeichen der Solidarität, des Friedens und des Umweltschutzes. In seiner Eröffnungsrede stellte Markus Baumann klar: «Es ist wichtig, dass wir als Linke ein Zeichen setzen! In der zu Ende gehenden Legislatur konnten wir eindrücklich erleben welche Themen behandelt werden, wenn die bürgerliche Mehrheit im National- und Ständerat bestimmt. Kürzung der Ergänzungsleistungen, Senkung der Kinderrente für IV-Bezüger, Angriffe auf den Arbeitnehmer und Lohnschutz, Erhöhung der Franchisen bei den Krankenkassen, stoppen der Unterstützung von Kinderkrippen, Erhöhung des Rentenalters und Aushöhlung des Mieterschutzes sind nur einige Beispiele dafür, mit welcher Arroganz die Verteilung von unten nach oben vorangerieben wird».

Ständerat Roberto Zanetti erinnerte an die Zeit, als Willi Ritschard, ein Politiker der es immer wieder schaffte, Menschen in seinen Bann zu ziehen und seine Botschaften zu vermitteln. «Ich kriege noch heute Gänsehaut, wenn ich an die damaligen Sonntage des Balmbergfestes denke», so Zanetti. Die Linke brauche keinen Richtungswechsel. Wenn er die Leistungen der Linken seit den Siebzigerjahren zurückschaue, stelle er fest, dass vieles erreicht wurde. «wir haben es geschafft, dass alle Menschen in der Schweiz gegen Krankheit versichert sind, der öffentliche Verkehr wurde massiv ausgebaut und im Bereich des Umweltschutzes haben wir ebenfalls vorwärts gemacht», so Zanetti weiter. Es sei deshalb wichtig, dass am 20. Oktober die Linke gestärkt werde, damit diese Arbeit fortgeführt werden könne. Zanetti betonte, dass ihm insbesondere die Kräfteverhältnisse im Ständerat wichtig seien, denn diese Kammer konnte in der Vergangenheit einiges korrigieren, was im Nationalrat gegen unsere Anliegen entschieden wurde.

SP-Parteipräsidentin Franziska Roth rief die Anwesenden dazu auf sich gegen die Politik des Geldadels zur Wehr zu setzen. «Es ist Zeit die Schuldfrage zu stellen. Sie ist die wichtigste Frage im Kampf für Gerechtigkeit. Gerechtigkeit, ist das Synonym für Menschenrecht und somit einklagbar. Wir sind als Gesellschaft immer noch so ungerecht – und dafür gibt es Schuldige. Gerechtigkeit ist ein Menschenrecht das nicht vom Himmel fällt. Wir müssen aufhören unsere roten Wunden zu lecken. Wir müssen unbequem und laut, aufmüpfig und fordernd sein. Wir müssen aufhören uns um den vermeintlich guten Ruf zu kümmern indem wir Worte suchen die nicht zu unserem Schnabel passen. Gewerkschafterinnen und Sozialdemokraten tragen das Herz auf der Zunge und müssen frei reden. Wir müssen auf die Menschen zeigen, die Unrecht verursachen. Auf Jeden und Jede».   

Dass die Linke im Nationalrat kein einfaches Spiel hat, zeigte Philipp Hadorn an einigen Beispielen auf. Er zählte deshalb einige Eigenschaften auf, die ein Nationalrat oder eine Nationalrätin der Linken mitbringen sollte. «Hartnäckig, volksverbunden, entschlossen, offen für Neues, sollte ein Nationalrat sein», so Hadorn. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass er gerne noch einmal eine Legislatur im Nationalrat wirken möchte und bat die Anwesenden um ihre Unterstützung.

Anschliessend an die Ansprachen wurde, als Mahnmal für Friede und Umweltschutz, in der Nähe des Willi Ritschard-Gedenksteins ein Ginkgo-Baum gepflanzt. Der Ginkgo-Baum (Ginkgo biloba) wurde vom deutschen „Kuratorium Baum des Jahres“ zum Mahnmal für Umweltschutz und Frieden und zum Baum des Jahrtausends ernannt. Dies nicht zuletzt wegen seiner unglaublichen Widerstandsfähigkeit. Als am 06. August 1945 ein US-Amerikanischer Bomber über dem japanischen Hiroshima eine Atombombe abwarf, starben über 200'000 Menschen qualvoll. Alles lag in Schutt und Asche. Nichts gedieh mehr. Im Frühjahr des folgenden Jahres, in den rauchenden Ruinen und der öden Landschaft von Hiroshima, waren die Japaner überrascht, als sie winzige Knospen bei einer ganz speziellen Baumsorte entdeckten. Die Ginkgo-Bäume schienen die Einzigen zu sein, die den atomaren Kahlschlag überlebt hatten.

Bei Speis und Trank und der musikalischen Darbietungen der Berner Band «The Mod On» konnten sich die Anwesenden austauschen, vernetzen und die Solidarität untereinander zelebrieren.

 


Den Druck aufrecht erhalten

26.06.2019

Mehr als 500'000 Frauen und solidarische Männer sind am vergangenen 14. Juni auf die Strasse gegangen und haben am Schweizweiten Frauen*streik auf ihre Forderungen aufmerksam gemacht. Alleine im Kanton Solothurn waren es über 2'500 Personen. Dabei spielt es wohl keine Rolle, ob die Frauen tatsächlich die Arbeit niederlegten um zu streiken, oder ob sie Gleitzeit oder Ferien bezogen, fakt ist, dass sie ihre Unzufriedenheit auf die Strasse trugen. Es war eindrücklich mitzuerleben, wie die Solothurner Innenstadt von Demonstrierenden geflutet wurde, entschlossen, farbig und laut!

Es ist denn auch kaum abzustreiten, dass die Forderungen der Frauen berechtigt sind. Seit 38 Jahren ist der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung verankert. Trotzdem bestehen nach wie vor Lohnunterschiede von rund 20% zwischen Männern und Frauen. Zudem leisten die Frauen die Mehrheit der unbezahlten Arbeit, hauptsächlich im Haushalt und in der Betreuung. Der Wert dieser Arbeit liegt bei rund 245 Milliarden Franken. Trotzdem sind sie im Rentenalter, aufgrund ihrer Rolle und der Lohnunterschiede mit tiefen Renten bestraft.

Bereits auf die Mutterschaftsversicherung mussten die Frauen 60 Jahre lang, oder anders ausgedrückt, zwei Generationen warten. Dafür ist sie im Europäischen Vergleich eher knausrig ausgefallen. Ganz geschweige vom Angebot der Kindertagesstätten, bei welchem die Schweiz ebenfalls im internationalen Vergleich schlecht dasteht. Während eine Familie im EU-Durchschnitt rund 11.2% des Nettoeinkommens für die KITA ausgeben, zahlt man in der Schweiz doppelt so viel. Dies führt nicht selten dazu, dass sich Frauen gut überlegen müssen, ob sie sich eine solche Betreuung leisten können und ob sich eine teilzeitige Arbeitsaufnahme überhaupt rechnet.

Weiter stellte eine neuliche Studie von Amnesty International Schweiz fest, dass in der Schweiz jede fünfte Frau ab dem 16. Altersjahr bereits einmal einen sexuellen Übergriff erleben musste. 40% der befragten 4495 Frauen geben zudem an, sich Sorgen zu machen, im Alltag sexuell belästigt zu werden, 59% von ihnen haben eine solche bereits erfahren müssen.

Dennoch bleiben die meisten sexuellen Übergriffe in der Schweiz unbestraft. Die Gründe dafür liegen, laut Aussagen von Experten, im veralteten Sexualstrafrecht der Schweiz, sowie in Vergewaltigungsmythen die in der Gesellschaft und im Justizsystem verbreitet sind. Sie führen zu einer Abwertung und Mitverantwortung der Opfer, weshalb viele Opfer die Tat verschweigen und keine Anzeige erstatten.

Es ist also höchste Zeit zu handeln und die Missstände zu beseitigen und zwar subito! Und all denjenigen, die die Frauenbewegung abwegig finden oder gar ins lächerliche ziehen, wie dies in den letzten Tagen in den sozialen Medien zu beobachten war, rate ich, sich die Fakten vor Augen zu führen und das Gehirn einzuschalten. Es gibt keinen Grund, die berechtigten Forderungen der Frauen infrage zu stellen.

Im Gegenteil! Es ist an uns allen, als Gesellschaft, Ungerechtigkeiten gegenüber den Frauen aus dem Weg zu räumen und damit die Gleichberechtigung umzusetzen. Freiwilligkeit ist keine Option, das hat uns die Vergangenheit gelehrt. Diskriminierungen, sowie jegliche Übergriffe auf Frauen sind zu ahnden und zu sanktionieren. Dafür müssen die Gesetze revidiert, verschärft und Mythen über Bord geworfen werden.

Es wäre deshalb wünschenswert, dass die Frauen den öffentlichen Druck aufrecht halten und, falls es weiterhin nicht vorwärts geht, nicht wieder 28 Jahre zu warten bis zu nächsten Frauen*streik.


Soziale Politik

Für alle statt für wenige!

Soziale Politik heisst mit den Menschen für die Menschen. Gemeinsam für Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Solidarität.

Dafür stehe ich ein.

Markus Baumann

Alte Deitingenstr. 8

4552 Derendingen

E-Mail: markus.baumann@unia.ch

www.markusbaumann.ch